Neue Regelungen für den Arbeitsvertrag? Vorgaben des Nachweisgesetzes ab 01.08.2022
Das Nachweisgesetz (NachweisG) verpflichtet den Arbeitgeber (AG) für Arbeitsverhältnisse ab dem 01.08.2022 zur weiteren Unterrichtung der Arbeitnehmer (AN). Bislang musste der AG dem AN die wichtigsten Vertragsbedingungen (Name, Anschrift der Vertragsparteien, Arbeitsort, Tätigkeitsbezeichnung, Arbeitsentgelt, Arbeitszeit, Erholungsurlaub, Hinweis auf Tarif- und Betriebsvereinbarungen, etc.) innerhalb eines Monats ab Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich zur Verfügung stellen. Ab dem [...]