Storjohann Rechtsanwälte, Ihre Experten bei Rechtsangelegenheiten!

Achtung!!! Schon auf M+S-Reifen gewechselt?

Gemäß § 2 Abs. 3 a StVO sind Fahrzeugführer verpflichtet, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte sogenannte M+S-Reifen (Matsch & Schnee) zu nutzen. Wer dies nicht beachtet, muss mit erheblichen Geldbußen, Punkten und sogar dem Verlust des Versicherungsschutzes rechnen.


Diese Pflicht gilt nicht nur für das eigene Fahrzeug. Auch wer sich ein Fahrzeug leiht oder mietet muss kontrollieren, ob das Fahrzeug über M+S-Reifen verfügt.

Unbeachtlich ist, ob es sich um reine Winterreifen oder Ganzjahresreifen handelt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Reifen über das M+S-Symbol auf der Seitenfläche und noch mindestens über eine Profiltiefe von 1,6 Millimetern verfügen.

Diese Voraussetzungen werden auch durch die Polizei kontrolliert. Weisen die Reifen diese Eigenschaften nicht (mehr) vor, droht ein Bußgeld in Höhe von 40,00 Euro. Kommt es infolge der falschen Bereifung sogar zu einer Behinderung des Straßenverkehrs, hat der Fahrzeugführer mit einem Bußgeld in Höhe von 80,00 Euro und einem Punkt in Flensburg zu rechnen.

Wussten Sie schon?

Wird die fehlerhafte Bereifung ursächlich für einen Verkehrsunfall, so kann es passieren, dass die Kaskoversicherung die Zahlung teilweise oder vollständig ablehnt!

2019-02-10T23:26:19+00:00