Wollen Sie gegen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses vorgehen, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden.
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer, Betriebsräte und Arbeitgeber in folgenden Bereichen im Arbeitsrecht:
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung, Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag
- Prüfung oder Erstellung von Arbeitsverträgen, Rahmenverträgen zur Arbeitnehmerüberlassung, Betriebsvereinbarungen, etc.
- Rechte bei Mobbing oder Abmahnung
- Rechte bei Berufsausbildung, Schwangere, Mütter, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Schwerbehinderte Menschen, u.a.
- Geltendmachung ausstehender Lohn- und Urlaubsansprüche
- Überprüfung des Arbeitszeugnisses
- Beamtenrecht, Rechte der Angestellten des öffentlichen Dienstes und Kirchenrecht
- Tarifvertragsrecht und Arbeitskampf
- Mitbestimmungsrechte – Betriebsverfassung und Personalvertretung
Im Rahmen eines kostenfreien Erstgesprächs berät Sie Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Franz Reichwaldt über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.