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Sie haben eine Kündigung erhalten?

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht2024-12-13T16:43:29+00:00

Wollen Sie gegen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses vorgehen, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden.

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in folgenden Bereichen im Arbeitsrecht:

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung, Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag
  • Rechte bei Mobbing oder Abmahnung
  • Rechte bei Berufsausbildung, Schwangere, Mütter, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Schwerbehinderte Menschen, u.a.
  • Geltendmachung ausstehender Lohn- und Urlaubsansprüche
  • Überprüfung des Arbeitszeugnisses