Storjohann Rechtsanwälte, Ihre Experten bei Rechtsangelegenheiten!

Oder haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten?

Sie hatten einen Verkehrsunfall?

Verkehrsrecht

Verkehrsrecht2023-01-15T21:28:45+00:00

Verkehrsunfall, Blitzer, Bußgeld, Fahrverbot? Kennen Sie ihre Rechte!

Verkehrsunfall, was passiert nun?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 02.12.2014 – 22 U 171/13, Rz. 37) bringt es auf den Punkt:

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln. (…)“

Bei einem Verkehrsunfall zahlen Versicherungen in der Regel nicht oder nicht in voller Höhe auf die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche, die Ihnen aus einem Verkehrsunfall zustehen. Gleiches gilt für Ihre Schmerzensgeldansprüche.

Sie erhalten bei uns eine kostenfreie Erstberatung, damit die Erfolgsaussichten erörtert werden können. Mit Blick auf Risiken und Ansprüche beraten und vertreten wir Sie umfassend, damit schnell sämtliche Ansprüche durchgesetzt werden können.

Melden Sie sich umgehend bei uns. Sie erhalten üblicherweise sofort oder noch am selben Tag einen Telefon- oder Besprechungstermin.

Entzug der Fahrerlaubnis

Hauptgrund für den Führerscheinentzug ist die Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Sie sollten sofort einen Rechtsanwalt beauftragen, um von vornherein keine Fehler zu begehen. Machen sie keine Angaben zum Sachverhalt. Es reicht, wenn Sie nur Ihren Namen und Ihre Anschrift nennen. Niemand ist gegenüber einer Behörde verpflichtet mitzuteilen, dass und wie viel er getrunken, bzw. konsumiert hat.

Eine frühzeitige Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt kann helfen, dass ein Führerscheinentzug verhindert oder aber zumindest verkürzt wird.

Hilfe bei der MPU

Unabhängig davon, ob Ihnen die Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Alkohol oder Drogen oder aufgrund zu vieler Punkte im Verkehrszentralregister entzogen worden ist, wird die Neuerteilung in sehr vielen Fällen von dem vorherigen Bestehen einer MPU (Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung), auch „Idioten-Test“ genannt, abhängig gemacht.

Der Hauptgrund für das Nichtbestehen der MPU ist immer wieder eine falsche, fehler- oder mangelhafte Vorbereitung!

Gerade im Falle einer Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Konsums von Drogen ist eine langfristige Vorbereitung und das Absolvieren von sog. Screenings unerlässlich.

Immer wieder versuchen Betroffene, sich über Internetforen, Freunde und Bekannte, die bereits eine MPU absolvieren mussten, vorzubereiten. Der Erfolg bleibt bei einem derartigen Selbststudium in den meisten Fällen aus. Dies ist darauf zurückzuführen, dass viele Betroffene sich dazu verleiten lassen, im Rahmen des psychologischen Gesprächs eine ausgedachte Geschichte zu erzählen, auf Rückfragen des Psychologen dann jedoch keine sinnvollen Antworten geben können.

Bedenken Sie, die Psychologen wissen genau, welche Fragen sie stellen müssen!

Diese und deutlich mehr Fehler können Sie durch eine individuelle, professionelle und effektive Vorbereitung vermeiden. Gerne können wir die Einzelheiten in einem kostenfreien Telefonat besprechen!